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PKV-Tarifwechselleitfaden

19.01.2016 16:47 Uhr
von Manuel Pfirrmann

PKV-Versicherte haben das Recht, jederzeit in gleichartige Tarife beim eigenen Unternehmen umzustellen. Dies regelt der § 204 des VVG.

Mit dem branchenweiten Tarifwechselleitfaden wird eine Zusage des PKV-Verbands gegenüber der Politik und den Versicherten eingelöst: Nämlich das Tarifwechselrecht noch kundenfreundlicher auszugestalten. Denn obwohl das Gesetz schon jetzt umfangreiche Möglichkeiten eröffnet, war es bislang für Versicherte nicht überall gleich einfach, die ihnen zustehenden Rechte optimal zu nutzen.

Der Tarifwechselleitfaden fasst im Wesentlichen die gesetzlichen Regelungen zusammen und konkretisiert die geltende Rechtslage. Durch ihn können die Versicherten auf einen Blick und in verständlicher Sprache erfahren, welche Möglichkeiten ihnen zustehen und welche Informationspflichten ihr Versicherungsunternehmen ihnen gegenüber hat. Kurz gesagt: Die teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich noch stärker als bisher, ihren wechselwilligen Versicherten eine persönliche und bedarfsgerechte Beratung zu garantieren.

PKV-Tarifwechsel: Wer will, der kann

Neue Leitlinien noch versichertenfreundlicher

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